Abstimmungen vom 25. November
NEIN ZUR ANTI-MENSCHENRECHTSINITIATIVE (SELBSTBESTIMMUNGSINITIATIVE)
Diese Initiative ist ein Frontalangriff der SVP auf den Menschenrechtsschutz. Damit stehen sie nicht alleine da. Weltweit untergraben Länder und Machthaber aus nationalistischen und populistischen Eigeninteressen den internationalen Menschenrechtsschutz. Gerade heute ist ein starkes Bekenntnis der Schweiz (immerhin Heimat des Roten Kreuzes) zum Menschenrechtschutz wichtiger denn je. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich die Schweiz bezüglich internationalem Menschenrechtsschutz an Staaten und Herrscher mit totalitären Zügen annähert und damit zu einer Insel in Europa wird.
Das internationale Recht schützt kleine Länder wie die Schweiz vor der Machtpolitik der Weltmächte. Es liegt deshalb – gerade jetzt mit dem Aufkommen des Nationalismus in mehreren Weltmächten – in unserem ureigenen Interesse, internationale Regeln zu schützen und achten. In einer Welt, in der es keine Regeln über den Staaten gibt, bestimmen Herrscher wie Trump, Putin und Erdogan, was mit der Welt geschieht.
International abgesicherte Menschenrechte schützen Bürger/innen vor Willkür durch den Staat. Das internationale Recht und insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hat vielen Bürger/innen der Schweiz wichtige Errungenschaften erbracht (z.B. Frauenstimmrecht, Entschädigung von Asbest-Opfern, Abschaffung der administrativen Versorgung). Die Initiative stellt diese Errungenschaften in Frage.
NEIN zur gesetzlichen Überwachung von Versicherten
Das neue Gesetz weitet die Überwachung auf Krankenkassen, die AHV, die Arbeitslosenversicherung und die Ergänzungsleistungen (EL) aus. Jeder von uns kann damit überwacht werden. Neu auch in unseren eigenen vier Wänden. Das geht viel weiter als bisher und ist eine massive Verletzung der Privatsphäre von jeder und jedem von uns!
Sozialversicherungsbetrug ist zu Recht strafbar. Die Polizei und die Justiz haben die Kompetenz und die Instrumente, um Missbrauch strafrechtlich zu verfolgen. Versicherungen können neu Überwachungen nach Gutdünken einleiten, ohne dass sie dabei kontrolliert werden. Kein Richter entscheidet über den schweren Eingriff in die Privatsphäre.
Krankenkassen und Versicherungen verlangen vom Stimmvolk einen Blankoscheck für die Überwachung von uns Versicherten. Mit einem Nein zu diesem Gesetz fordern wir klare rechtsstaatliche Regeln für die Missbrauchsbekämpfung, die auch das Grundrecht auf Privatsphäre von uns versicherten Bürgerinnen und Bürgern schützen.
JA zur Hornkuh-Initiative
- Weil wir die Ställe den Tieren anpassen sollen – und nicht umgekehrt.
- Die Unfallgefahr handelbar ist, wie Studien und viele Bauern beweisen.
- Bei Annahme kein Zwang ist – jeder Bauer kann selber entscheiden ob er enhornt oder nicht. Falls er die Hörner lässt, wird er für seinen Mehraufwand entschädigt.
- Es kostet nicht mehr: max. 0.5% der bisherigen Direktzahlungen würden umverteilt, sprich anders eingesetzt.