Da die Jungen Grünen und weitere Organisationen das Referendum ergriffen hatten, stimmen wir am 10. Juni über das Geldspielgesetz ab. Erstmals in der Geschichte des Schweizer Internet sollen ausländische Websites gesperrt werden. Gegen diesen massiven Eingriff in die Internetfreiheit engagieren sich Jungparteien sowie Internetaktivist*innen. Auch wenn die Gründe innerhalb dieser unheiligen Allianz verschieden sind, ist allen klar: Die Freiheit des Internets darf nicht den Geldinteressen der Casino-Lobby geopfert werden!
Das Geldspielgesetz:
·       Gefährdet mit Netzsperren die Internetfreiheit und Stäbilität des Internets in der Schweiz
·       Vergrössert den Schwarzmarkt beim Online-Glücksspiel
·       schafft die Geldgewinnsteuer für alle Gewinne unter 1 Million Franken ab
·       schützt Suchtgefährdete und Minderjährige ungenügend
will das Parlament Internetanbieter zwingen, ausländische Pokeranbieter zu zensieren. Die Internetanbieter müssten dabei die gleichen Methoden gegen ihre Kund*innen einsetzen, wie sie auch Cyberkriminelle für sogenannte Phishing-Attacken verwenden. Auch wenn Online-Glücksspiel für viele Menschen irrelevant ist, stellt dieses Gesetz eine gefährliche Erstentscheidung dar: Ist die entsprechende Infrastruktur erst einmal eingerichtet, lässt sich die Sperrliste beliebig erweitern. Was mit Online-Poker beginnt, kann somit schnell zu weiterer Zensur im Bereich von Musik, Filmen oder sogar Informationsseiten führen. Solche Netzsperren sind auch aus juristischer Sicht umstritten; Bis heute haben weder das Bundesgericht noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte untersucht, ob eine Sperrung von Internetseiten mit Online-Spielangeboten mit den Grundrechten vereinbar ist.
Internetexpert*innen befürchten, dass die vorgesehenen Netzsperren die Stabilität des Internets gefährden. Da die «Blacklists» nicht ständig aktualisiert werden, führen Netzsperren zudem fast zwangsläufig zur Sperrung von unbeteiligten ausländischen Seiten. Damit werden legitime Inhalte für Schweizer*innen nicht mehr einsehbar. So passierte es beispielsweise in Frankreich, dass wegen eines Fehlers bei Netzsperren Google, Wikipedia und sogar Regierungsserver einen Tag lang nicht mehr erreichbar waren. Auch das eidgenössische Justizdepartament gibt zu, dass beim Overblocking Grundrechte in Gefahr sind und das die entsprechenden Netzsperren extrem leicht umgangen werden können. In modernen Browsern ist die Option zur Umgehung von Netzsperren bereits vorinstalliert.
Während die bürgerlichen Jungparteien (jGLP, Jungfreisinn, JSVP) finanziell mit ausländischen Pokeranbietern verstrickt sind, steht für die Jungen Grünen vor allem der Schutz vor Spielsucht im Zentrum. Obwohl in der Schweiz 75’000 Menschen spielsüchtig sind, wehrte sich die Casino-Lobby erfolgreich gegen striktere Prävention Die heutigen Präventionsausgaben belaufen sich lediglich auf 4.5 Millionen Franken pro Jahr, was im Vergleich zu den sozialen Kosten von 648 Millionen Franken lächerlich wenig ist. Die Jungen Grünen fordern in Übereinstimmung mit Präventionskreisen eine nationalen Expert*innen-Kommission und zweckgebundene Abgaben zuhanden der Kantone. Diese soll zur Finanzierung der Kosten des exzessiven Geldspiels dienen. Zudem braucht es ein absolutes Werbeverbot für Glücksspiele.
Der grosse Lobbyeinfluss der Casinos zeigt sich im neuen Gesetz auch bei der Besteuerung der Geldgewinne. Lotto- und Onlinegewinne würden mit dem neuen Gesetz erst ab einer Million Franken steuerpflichtig. So bleibt der grösste Teil der Gewinne in Casinos steuerfrei. Die generelle Steuersenkung im Spielbereich erhöht nicht nur die Suchtgefahr für Spieler*innen, sondern führt auch zu grossen Steuerausfällen.
Bis zum 10. Juni wird es ein Kampf von David gegen Goliath. Während die Schweizer Casinos viel Geld in den Abstimmungskampf investieren werden, setzten wir auf kreative Ideen und die richtige Überzeugung. Eine Regulierung des Glücksspiels muss möglich sein, ohne die Internet-Infrastruktur durch Netzsperren grundlegend zu beeinträchtigen. Das Internet darf nicht zum Spielball von Lobbyist*innen jeglicher Art werden und muss grundsätzlich überall frei zugänglich sein.
Dieser Text ist in der unabhängigen Zeitschrift „Bulletin“ 02/18 erschienen.