Motion von Luzian Franzini, Rita Hofer, Tabea Zimmermann, Andreas Lustenberger und Hanni Schriber-Neiger bezgl. der Schaffung einer kantonalen Behörde zur Förderung der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern

Vorstoss im Zuger Kantonsrat
Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Vorlage zur Schaffung einer Fachstelle zur Förderung der Gleichstellung zwischen den Geschlechtern auszuarbeiten. Die Fachstelle soll sich strukturell an den 15 heute existierenden kantonalen Gleichstellungsbüros orientieren und die Gleichstellung der Geschlechter sowohl im öffentlichen Sektor wie auch in der Privatwirtschaft unterstützen.
Begründung:
1991 führte der Kantonsrat Zug erstmals ein Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau ein. Dieses wurde im August 1995 wieder geschlossen. Im November 1998 beschloss der Kantonsrat die Bildung einer auf vier Jahre befristeten Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann mit einem jährlichen Budget von Fr. 100’000.–. Diese nahm ihre Tätigkeit im August 1999 auf. Am 28. Oktober 2010 lehnte der Kantonsrat mit 37 zu 36 Stimmen gegen die Weiterführung der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann ersatzlos ab. 
Seither gibt es keine öffentliche Institution, welche sich mit der Förderung der Gleichstellung befasst. Der existierende kantonale Massnahmenplan wird innerhalb der Verwaltung und mit den bestehenden Ressourcen ausgeführt. Bis heute liegen praktisch keine messbaren Erfolge vor. Obwohl der Anteil der erwerbstätigen Frauen gestiegen ist, sind sie in Führungspositionen und Politik untervertreten. Haus- und Familienarbeit wird immer noch hauptsächlich von Frauen erledigt. Lohngleichheit ist weder im privaten noch im öffentlichen Sektor erreicht. Das ist besonders stossend, weil der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» in der Bundesverfassung verankert ist. Doch immer noch verdienen Frauen in der Privatwirtschaft der Schweiz durchschnittlich 18,1 % weniger als Männer. Davon lassen sich 58 % durch unterschiedliche Bildung, Berufserfahrung, Alter und Jobprofil erklären. Die verbleibenden 42 % gelten als diskriminierend.
Wie im Bericht zur Lohngleichheit im öffentlichen Sektor 2016-2018, welche im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG durchgeführt wurde[1], festgehalten ist, gehört der Kanton Zug im nationalen Vergleich zu den Schlusslichtern was Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung betrifft. Dies ist ein Widerspruch zu seinem global-vernetzen und innovativen Selbstverständnis. Der Kanton Zug hat einen geringen Frauenanteil in den Kadern von staatsnahen Betrieben. Bis heute führt er zudem keine Kontrollmechanismen im öffentlichen Subventionswesen bezgl. Lohndiskriminierung und keine verwaltungsinternen Lohngleichheitsanalysen durch. Während der kantonale Massnahmenplan 2016-2018 kaum messbare Ziele enthielt, enthält der Massnahmenplan 2019-2022 konkret messbare Ziele bei verwaltungsinternen Massnahmen und im Bereich der Berufsförderung. Es sind jedoch keine zusätzliche finanzielle Mittel vorgesehen und es fehlen konkrete Massnahmen in der Privatwirtschaft. Wie der nationale Gleichstellungsbarometer 2018 zeigt, nehmen 8 von 10 befragten Arbeitnehmer*innen Lohndiskriminierung gegenüber Frauen* wahr.[2] Die Dringlichkeit für Massnahmen ist also gegeben.
[1]https://www.ebg.admin.ch/dam/ebg/de/dokumente/lohngleichheit/monitoring/Kurzbericht%20Monitoring%20Lohngleichheit.pdf.download.pdf/D_Kurzbericht%20Monitoring%20Lohngleichheit%202018.pdf
[2] https://www.equality.ch/pdf_d/Nationales_Barometer_Gleichstellung_2018.pdf