Postulat von Luzian Franzini und Esther Haas bezgl. Massnahmen gegen «Racial Profiling «
Vorstoss im Zuger Kantonsrat 
Die Regierung wird eingeladen einen Massnahmenplan gegen rassistisches Profiling (Racial Profiling)[1] auszuarbeiten und folgende Massnahmen zu prüfen:

  • Die statistische Erfassung von Personenkontrollen nach Aufenthaltsstatus und Kontrollgrund
  • Anpassungen der Kriterien für Personenkontrollen
  • Einführung eines Quittungssystems bei Personenkontrollen
  • Verstärkte Sensibilisierungsmassnahmen innerhalb des Polizeikorps zur Verminderung von «Racial Profiling».

Begründung:
Im Artikel 8 der Schweizer Bundesverfassung ist Diskriminierung jeglicher Art klar verboten:
«Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.»
In den letzten Jahren haben verschiedene Kantone Massnahmen gegen «Racial Profiling» ergriffen.[2]  Um die Akzeptanz von Personenkontrollen zu erhöhen haben beispielsweise die Stadtpolizei Zürich und Lausanne eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Zürcher Polizist*innen müssen den kontrollierten Personen die Gründe für die Personenkontrolle nennen. Die Kontrollgründe werden in einer Dienstanweisung umschrieben, und das Thema der Personenkontrollen wird in die Ausbildung der Polizist*innen integriert. Zudem wird an Zürcher Schulen über Personenkontrollen und richtiges Verhalten beider Seiten informiert.[3]
Das Ausstellen von Quittungen bei Personenkontrollen soll dazu führen, dass Personenkontrollen bewusst und nur bei Vorliegen hinreichender Gründe durchgeführt werden, sowie dass die Kontrollierten klar über den Grund der Kontrolle informiert werden. Ebenso könnte durch das Ausstellen von Quittungen vermieden werden, dass Betroffene innert kurzer Zeit wiederholt kontrolliert werden. Die statistische Erfassung von Personenkontrollen nach Gründen und Aufenthaltsstatus führt zu mehr Transparenz.
Die Zuger Polizei leistet jeden Tag einen grossen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und ist in der Bevölkerung breit legitimiert. Massnahmen gegen «Racial Profiling» erhöhen das Vertrauen zusätzlich und erleichtern längerfristig die Arbeit der Polizei und des Rechtstaates.
[1] Als Racial Profiling bezeichnet man ein häufig auf Stereotypen und äußerlichen Merkmalen basierendes Agieren von Polizeibeamten, nach dem eine Person anhand von Kriterien wie „Rasse“, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder nationaler Herkunft als verdächtig eingeschätzt wird und nicht anhand von konkreten Verdachtsmomenten gegen die Person.
[2] https://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-themen/rassismus/rassistisches-profiling/schweiz/positive-entwicklungen
[3] www.skmr.ch/cms/upload/pdf/171120_Studie_Personenkontrollen.pdf