Postulat im Zuger Kantonsrat
Der Regierungsrat wird eingeladen, Massnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und Angestellten bei der Förderung und Optimierung des Home-Offices und flexibler Arbeitsmodelle auszuarbeiten. Dabei soll sich an bestehenden Strategien anderer Kantone orientiert werden und ein Augenmerk auf die Rechte der Arbeitnehmer*innen insbesondere bezüglich der Arbeits- und Ruhezeiten gelegt werden. Mögliche Unterstützungsmassnahmen können beispielsweise das Erstellen von öffentlichen Co-Working Spaces in den Quartieren und Gemeinden, Beratungen für KMU’s und Arbeitnehmer*innen bezüglich Arbeitsrechte, digitaler Infrastruktur und psychosozialen Risiken sowie professionelle Check-Ups zur Unterstützung der Digitalisierungsstrategien sein.
Begründung:
Die zunehmende Ortsunabhängigkeit bringt riesige Chancen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Reduktion des Verkehrsaufkommens mit sich. Gerade im Kanton Zug, wo täglich fast 40 000 ausserkantonale Personen[1] zur Arbeit reisen bringt eine Verringerung des Pendlerverkehrs grosse Vorteile. Das hohe Mobilitätsaufkommen belastet die Infrastruktur und führt zu massiven CO2-Emissionen. Alleine in den letzten 10 Jahren hat schweizweit die Anzahl der Pendler*innen, deren Arbeitsweg mehr als 10 Kilometer beträgt um 200 000 Personen zugenommen. 39% der CO2-Emissionen in der Schweiz werden durch den Verkehr verursacht.
Die Arbeitswelt verändert sich durch die Digitalisierung rasant und Möglichkeiten für das ortsunabhängige Arbeiten nehmen ständig zu. Auch wenn die Covid19-Krise alldem noch einen zusätzlichen Schub gegeben hat, stellt die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags für Arbeitnehmer*innen und KMU’s eine grosse Herausforderung dar. Homeoffice kann psychosoziale Risiken mit sich bringen und die Arbeitsbelastung erhöhen. Arbeitsrechtlich besteht die Gefahr, dass die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit immer mehr verwischt und eine ständige Erreichbarkeit gefordert wird. Deshalb ist es den Postulanten ein Anliegen, dass die Zuger Wirtschaft und die Zuger Arbeitnehmenden mit Massnahmen begleitet werden. Der Kanton Zug kann auf Erfahrung zurückgreifen, 19 von 26 Kantone kennen Massnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familien und Beruf. Kantone bieten beispielsweise Informationen und Sensibilisierung für familienfreundlichen Arbeitsbedingungen in den Unternehmen, Beratungen oder Weiterbildungsangebote an.[2]
Enge oder laute Wohnverhältnisse können ungeeignet für Homeoffice sein, hier können öffentlich zugängliche Arbeitsplätze (Co-Working Spaces) Abhilfe schaffen. Solche Orte fördern nicht nur den sozialen Kontakt, sondern auch die Trennung zwischen Arbeit und Freizeit bei Home-Office.
In der Bevölkerung ist die Akzeptanz von Home-Office gross. So wünschten sich  in einer repräsentativen Umfrage 89% der befragten Arbeitnehmenden, dass Homeoffice im Unternehmen als Ergänzung zur Arbeit vor Ort zugelassen werden soll.[3]  79% der Befragten gaben ebenso an, sie wünschten sich auch nach der Covid19-Pandemie zum Teil  im Homeoffice arbeiten zu können. Gleichzeitig ist jedoch fast die Hälfte der Arbeitnehmenden der Meinung, dass die Arbeitsergonomie im Homeoffice noch mangelhaft ist.
[1] https://www.zg.ch/behoerden/gesundheitsdirektion/statistikfachstelle/themen/11-mobilitaet-und-verkehr/pendlerstatistik
[2] https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Arbeit/Arbeitsmarkt/Frauen_Arbeitsmarkt/familienfreundliche-arbeitsbedingungen.html
[3] https://syndicom.ch/themen/dossiers/homeoffice-barometer2020/#c16375