Die Fraktion Alternative – die Grünen hat am 6. Oktober 2021 folgende Interpellation eingereicht:
Angesichts der Tatsachen, dass die Zuger Regierung in ihrer Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorfinanzierung die Streichung jener Bestimmung verlangt hat, deren Fehlen nun schädliche Folgen zeigt, und dass der Zuger Standort ebenfalls von den Pandora Papers betroffen ist, stellen wir die folgenden Fragen:
1. In der Vernehmlassung des Zuger Regierungsrates vom 11. September 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorfinanzierung lautete der 2. Antrag: „In Art. 15 Abs. 1 GwG sei die Prüfplicht bei reinen Beraterinnen und Beratern zu streichen.“ Wie schätzt die Regierung diesen Antrag aufgrund der
jüngsten Enthüllungen ein?
2. In der Begründung hielt der Regierungsrat damals u.a. fest: „Es wäre übertrieben, noch
weitere Auflagen, insbesondere für Beraterinnen und Berater mit einer Personengesellschaft, zu fordern.“ Hält der Regierungsrat die vom Bundesrat vorgeschlagene und von
der Anwaltslobby erfolgreich bekämpfte Bestimmung immer noch für „übertrieben“?
3. Ist es nach dem jüngsten Skandal nicht endlich an der Zeit, die Briefkastenfirmen abzuschaffen?
Begründung:
„Zahlreiche Schweizer Anwältinnen und Treuhänder setzten offenbar Briefkastenfirmen für Klienten auf, ohne genauer abzuklären, woher deren Vermögen stammt“. (NZZ- Insbesondere das Nichtunterstellen von Berater:innen unter die Gesetzgebung, stellt eine zentrale Schwachstelle der Schweizer Gesetzgebung dar. Sowohl die EU wie auch praktisch alle Staaten in Mitteleuropa folgen der Empfehlung der FATF und haben eine entsprechende Bestimmung ins nationale Recht integriert. Die Pandora Papers sowie frühere Leaks zeigen, dass Berater:innen häufig genutzt werden, um Steuerhinterziehung zu betreiben und Vermögenswerte zu verschleiern.