Diskriminierungsschutz: Hass ist keine Meinung
Auch wenn es die rechtsfundamentalen Kreise, welche das Referendum ergriffen haben
immer wieder herunterspielen wollen. Am 09. Februar stimmen wir nicht einfach darüber
ab, ob Schwulenwitze am Stammtisch weiterhin erlaubt sein sollen oder nicht.
Es geht um grundsätzliche Werte unserer Gesellschaft und teilweise auch um Leben oder Tod. Denn der grassierende Homohass legt den ideologischen Grundstein für weitere
Diskriminierung und führt dazu, dass Lesben, Bisexuelle und Schwule noch immer tätlich
angegriffen werden. Gerade lesbische, schwule oder bisexuelle Jugendliche leiden unter
solchen Vorstellungen – die Suizidrate dieser Gruppe ist rund fünfmal höher als bei
heterosexuellen Jugendlichen. Jede und jeder 5. Homosexuelle hat einen Suizidversuch
hinter sich. Zahlen die uns nachdenklich stimmen müssen und einmal mehr aufzeigen,
dass Hass und Intoleranz auch gesetzlich eingeschränkt werden müssen.
Wenn beispielsweise in Broschüren oder auf einer öffentlichen Facebook-Seite die
Haltung verbreitet wird, alle Lesben seien krank und müssten von einem Mann
vergewaltigt werden, um auf den «richtigen Weg» zu finden, gibt es heute keine
Möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen. Darum braucht es den Schutz vor Hass, denn
Hass ist keine Meinung.
Strafbar werden soll gemäss Abstimmungsvorlage der öffentliche Aufruf zu Hass und
Diskriminierung bzw. die systematische Herabsetzung und Verleumdung von Lesben,
Schwulen und Bisexuellen. Was ein Mensch denkt oder auch einmal in seinem
Freundeskreis oder am Stammtisch äussert, fällt nicht unter die erweiterte Strafnorm.
Auch die Glaubensfreiheit wird in keiner Art und Weise eingeschränkt. Denn der Aufruf zu
Hass hat nichts mit christlicher Nächstenliebe, noch mit Religions- oder Glaubensfreiheit
zu tun. Mit dem Schutz vor Hass werden keine Sonderrechte für Lesben, Schwule und
Bisexuelle geschaffen. Sie sollen lediglich denselben Schutz erhalten, wie er bereits zum
Beispiel für jüdische Menschen besteht. Der Schutz vor Hass ist ein Mittel, um die
Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen mit der gesellschaftlichen Mehrheit
zu erreichen. Wir dürfen uns jedoch auch nicht der Illusion hingeben, dass mit dem
Verfassungsartikel Probeme einfach gelöst werden. Damit Anderssexuelle wirklich die
gleichen Rechte haben, braucht es den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin und die Ehe
für alle. Als Wähler*innenstärkste Jungpartei der Schweiz setzen sich die Jungen Grünen
auch nach dem 09. Februar für eine liberale Gesellschaft und die Überwindung des
Patriarchats ein.
(Text anlässlich der PK des Jugendkomitees vom 14.01.2019)