Der Regierungsrat wird beauftragt, ein bildungspolitisches Massnahmenpaket zur besseren Nutzung des Fachkräftepotentials von Menschen mit Fluchthintergrund auszuarbeiten. Hierbei soll das Stipendienwesen für Geflüchtete auf die Integrationsagenda Schweiz (IAS) ausgerichtet werden und im Rahmen des Konkordates ein Brückenangebot für Geflüchtete an den Hochschulen Zentralschweiz aufgebaut werden.

Begründung:
In der Schweiz sind aktuell 130 00 Stellen unbesetzt. Gleichzeitig verfügen Menschen mit Fluchthintergrund über ein grosses Potential, welches momentan noch zu wenig genutzt wird. Wie der Regierungsrat in der Beantwortung der Interpellation 3389 selbst schreibt, fokussieren sich Potentialabklärungen häufig lediglich auf die Ausbildungsfähigkeit im Bereich der berufliche Grundbildung. Für Personen, welche bereits im Herkunftsland ein Studium begonnen oder gar abgeschlossen haben und das Potenzial für eine Ausbildung auf Tertiärstufe mitbringen gibt es keine Abklärung und nur ein sehr begrenztes Beratungsangebot. Positiv ist, dass in Übereinstimmung mit der Integrationsagenda Schweiz (IAS) sowie der Kantonale Integrationsprogramme 2024–2027 (KIP 3) im Kanton Zug auch vorläufig aufgenommene Menschen stipendienberechtigt sind.  Die geringe Anzahl Geflüchteter, welche ein Studium antritt (laut der Antwort auf die  IP 3389 sind es lediglich 4) zeigt jedoch, dass die Hürden extrem hoch sind. Dabei hätte der Kanton nach KIP 3 den Auftrag, gezielte Massnahmen zu entwickeln für die Förderung von qualifizierten Personen im Tertiärbereich. Während immer mehr Schweizer Hochschulen Brückenangebote für Geflüchtete führen, ist die Finanzierung des Zentralschweizer Projektes „Campus Luzern“ der Hochschule Zentralschweiz, Universität Luzern sowie der Pädagogischen Hochschule Luzern noch nicht gesichert. Mit einer entsprechenden Anschubfinanzierung an der Hochschule Luzern durch den Kanton Zug könnte dies jedoch geschaffen werden. Zudem sollte doch zumindest geprüft werden, ob sich der Kanton Zug nicht an der Finanzierung der Ecquivalenzprüfung ECUS beteiligen kann. Insgesamt geht der Trend in der ganzen Schweiz hin zu mehr solchen Integrations- und Studienmöglichkeiten für Geflüchtete. Hier soll auch der Kanton Zug seinen Beitrag leisten.

Um möglichst schnell aus der Sozialhilfe ausgelöst zu werden (eine Voraussetzung, um durch ein Härtefallgesuch eine reguläre Niederlassungsbewilligung zu erhalten) beginnen viele junge Erwachsene mit einer vorläufigen Aufnahme keine Berufslehre, sondern treten als ungelernte Hilfskräfte direkt in den Arbeitsmarkt über. Ohne vertiefte Sprachkenntnisse und anerkannte Ausbildungen ist dies jedoch nur im Niedriglohnsektor, meist zu prekären Arbeitsbedingungen, möglich. Dabei weisen die Betroffenen langfristig ein grosses Armutsrisiko auf, insbesondere im Hinblick auf die steigenden Anforderungen im Arbeitsmarkt. Mittel- bis langfristig gedacht, richtet dies sowohl volkswirtschaftlichen wie auch gesellschaftlichen Schaden an.  

Stipendien ermöglichen Menschen, eine solide Ausbildung zu absolvieren und anschliessend eine passende Arbeitsstelle zu finden. In diesem Sinne sind Stipendien eine praktische und pragmatische Antwort auf den Fachkräftemangel in der Schweiz und entlasten auch die Sozialhilfe.  Die Asyl- und Integrationspolitik des Bundes hat die Hürden für eine rasche und nachhaltige Integration in den hiesigen Arbeitsmarkt nach unten gesetzt, um das Potenzial von jungen Menschen aus dem Asylbereich nutzbar zu machen und Folgekosten einzusparen. Die kantonalen Bildungssysteme mit dem Stipendienwesen als Garant für einen chancengleichen Zugang zur Bildung müssten diesem Grundsatz folgen. Im Bereich des Stipendienwesens soll insbesondere die Wartefristen für alle Aufenthaltstatus überprüft werden sowie die Stipendienhöhe angepasst werden, dass sie Lebenskostendeckend sind.