Der Regierungsrat wird eingeladen, gemeinsam mit den Gemeinden Standards in Bezug auf bauliche Massnahmen für den Veloverkehr zu erarbeiten oder bereits etablierte Standards im Kanton Zug als verbindlich zu erklären. Diese Massnahme soll den Veloverkehr als integralen Bestandteil jedes Strassenprojektes etablieren und das Velostreckennetz im Hinblick auf die Umsetzung des nationalen Velogesetzes harmonisieren und fördern.

 

Begründung:

Am 1. Januar 2023 trat das nationale Velogesetz in Kraft. Es verpflichtet die Kantone, innert 5 Jahren ein Velowegnetz zu planen und dieses innert weiteren 15 Jahren zu realisieren. Weiter werden die Kantone angehalten, eine Fachstelle zu benennen, die den Bereich koordiniert.

Die einzelnen Zuger Gemeinden wie auch der Kanton haben teilweise unterschiedliche Konzepte und Herangehensweisen bei der Förderung des Velofahrens. So gibt es beispielsweise bei der Frage von separaten getrennten Velostreifen unterschiedliche Ansätze des Kantons und der Stadt Zug.

Andere Kantone, wie beispielsweise Zürich haben Velostandards entwickelt. Diese dienen als übersichtliches und einfach verständliches Arbeitsmittel für Projektleitende, Stadt und Gemeindeverwaltungen sowie Planungs- und Ingenieurbüros. Die beschriebenen und dargestellten Lösungen entsprechen grösstenteils Best-Practice-Lösungen. Ziel dieser Standards ist es, die Rahmenbedingungen (z.B. Geschwindigkeit, Abschnittslänge, Ausgestaltung, Verkehrslenkung) weiter zu optimieren, mit dem Ziel möglichst sichere und attraktive Bedingungen für den Veloverkehr bereitzustellen.

In einem kleinräumigen Kanton wie dem Kanton Zug macht es Sinn, wenn möglichst harmonisierte Vorgehensweisen und Prinzipien etabliert sind. Die Kenntnisse der Eigenschaften des Velos und der Velofahrenden sind bei der Planung einer bedürfnisgerechten Veloinfrastruktur essenziell. Das entsprechende Fachwissen ist mit Beginn der Planung und Projektierung im Projektteam sicherzustellen und gleichberechtigt zu berücksichtigen. Diesem Einbezug des Veloverkehrs in der Planung und einer durchgängigen Qualitätssicherung kommen hohe Bedeutung zu, da insbesondere bei komplexen Projekten nachträgliche Verbesserungen in der Regel sehr kostspielig sind. Wir erachten Standards als ein angemessenes und effizientes Mittel, diese Ziele zu erreichen und die Umsetzung des nationalen Velogesetzes im Kanton Zug zu komplementieren.