Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, mit welcher der Kantonsanteil der Behandlungskosten bei EFAS höher ist als das gesetzliche Minimum. Die Entlastungswirkung für die Prämien soll ungefähr dem Niveau von 2026 und 2027 entsprechen.

Begründung:
Am 24. November hat die Schweiz und auch der Kanton Zug der einheitlichen Finanzierung im Gesundheitswesen (EFAS) zugestimmt. 26.9% der ambulanten-, stationären Dienstleistungen, wie auch die der Pflege werden künftig vom Kanton übernommen. Die Kantone sind nun mit einer entsprechenden Einführungsgesetzgebung gefordert, und befinden sich in Umsetzung.

Die Krankenkassenprämien sind eine der grössten Probleme für den Mittelstand. Alleine der Prämienschub vom 2025 führt zu einem Kaufkraftverlust von 0,4 %, der nicht über Löhne ausgeglichen wird. Mit den vorgezogenen Budgetkrediten 2026 und 2027 übernimmt der Kanton Zug bereits 99% der stationären Spitalkosten. Dieses System soll auch mit EFAS fortgesetzt werden, um einen Prämiensprung zu vermeiden. Es ist zudem eine zielgerichtete und effiziente Verteilung des Zuger Überschusses.