Motion betreffend Überprüfung und Suspendierung der kantonalen Finanzierung von Diözesanbischof und Domherren im Kanton Zug
Motion von Luzian Franzini, Ronahi Yener und Fabienne Michel vom 07.05.2024
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Zahlungsverpflichtungen des Bistumskonkordates (Übereinkunft der Stände Luzern, Bern, Solothurn und Zug betreffend die Organisation des Bistums Basel) von 1828 zu suspendieren.
Begründung:
Durch das Konkordat ist geregelt, dass die Löhne der Domherren, sowie Spesen durch den Kanton gedeckt werden. Zudem wird auch der Lohn des Bischofs anteilsmässig durch die Konkordatskantone bezahlt. Angesichts der sich wandelnden religiösen Landschaft und der Tatsache, dass die Mehrheit (ca. 57%) der Bevölkerung des Kantons Zug nicht mehr der katholischen Kirche angehört, erscheint die fortgesetzte Finanzierung von Bischof und Domherren durch Staatsmittel als zunehmend anachronistisch. Diese Praxis belastet nicht nur den kantonalen Haushalt (der Lohn und die Spesen befinden sich im sechsstelligen Bereich), sondern steht auch in Kontrast zu den Erwartungen einer modernen, säkularen Gesellschaft. Zudem wurde das Bistum Basel, trotz früherer Skandale, noch nicht hinreichend reformiert, um solche Vorfälle künftig zu verhindern. Ganz im Gegenteil: So wurde Bischof Gmür durch den Vatikan wegen zwei Verfahrensfehlern im Zusammenhang mit Missbrauchsverfahren gerügt. Zudem liess er als Präsident der Bischofskonferenz ein antidemokratisches, die Pressefreiheit verletzendes Veto gegen die Berufung einer bestens qualifizierten, jedoch kritischen Journalistin zur Direktorin des Katholischen Medienzentrums einlegen. In diesem Kontext muss das finanzielle Engagement des Kantons im Rahmen des Bistumskonkordats suspendiert, überdacht und gegebenenfalls beendet werden. Des Weiteren soll die historische und aktuelle Verflechtung von Staat und Kirche im Kontext dieses Konkordats einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.