Postulat betreffend Einsetzung einer kantonalen Taskforce, welche die Vermögenswerte von Personen und Institutionen, die auf der Sanktionsliste stehen, erhebt und den Bundesbehörden meldet
Der Kanton Zug soll seine Verpflichtungen, die aus der Sanktionierung von Vermögenswerten von Personen und Institutionen aus Putins nahem Umfeld stammen, von sich aus vollumfänglich erfüllen. Die entsprechenden Informationen hat der Kanton Zug den Bundesbehörden umgehend zu melden. Falls die Schweiz weitere Sanktionen beschliessen oder sich solchen von dritter Seite her anschliessen soll, ist auch diesen umgehend zu entsprechen. Kantonale Meldepflicht-Deadlines sind so zu setzen, dass die Meldepflicht erfüllt werden kann, ohne die allfällige Verschiebung entsprechender Vermögenswerte zu begünstigen.
Begründung
Die Schweiz hat die EU-Sanktionen gegen Russland übernommen, um so ihre Solidarität mit der Ukraine und ihrer Bevölkerung zu unterstreichen zu verhindern, dass internationale Sanktionen über die Schweiz umgangen werden können. Damit wird das allgemeine Steuergeheimnis in diesem Bereich aufgehoben, da jüngeres Bundesrecht kantonales Recht bricht – dasselbe gilt auch für das Anwaltsgeheimnis, so dass auch Anwälte/Anwältinnen Vermögenswerte von Sanktionierten melden müssen.
Angesicht des Krieges in der Ukraine ist es nicht akzeptabel, wenn Bundesbern und die Kantone bezüglich der Erhebung und Meldung der entsprechenden Vermögenswerte untätig bleiben, weil sie gegenseitig darauf warten, dass die andere Stelle die Initiative für die Umsetzung der Sanktionen ergreift.
Der Kanton Zug hat durch die hohe Anzahl von hier ansässigen russischen Institutionen und StaatsbürgerInnen eine besonders hohe Verantwortung, die rechtlichen Vorgaben lückenlos zu erfüllen. Die Taskforce ist dafür verantwortlich, dass der Kanton Zug alle Verpflichtungen aktiv erfüllt, die ihm aus rechtsstaatlicher Sicht aus den Sanktionen gegen Russland erwachsen. Die Taskforce soll beispielsweise ressourcenmässig genügend ausgestattet sein, damit sie das Zuger Steuerregister, Grundbuchregister und Handelsregister aktiv nach den entsprechenden Vermögenswerten durchforsten kann und auch von den Anwaltskanzleien die entsprechenden Informationen bekommt. Auf begründeten Verdacht sollen auch polizeiliche Recherchen möglich sein, wobei selbstverständlich zu beachten ist, dass auch Oligarchen Anrecht haben auf eine rechtsstaatlich korrekte Behandlung. Als kleines, demokratisches Land ist die Schweiz dem Völkerrecht und dem Rechtstaat verpflichtet, und der Kanton Zug soll seinen Teil dazu beitragen, dass unser Land die daraus entstehenden Verpflichtungen auch erfüllt.